AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Alle mit der Dienstleisterin (SCOP) abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart und schriftlich fixiert wurde. Gegenstand ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere wird in keinem Fall ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis geschuldet. Stellungnahmen sowie Empfehlungen der Dienstleisterin reflektieren die Faktoren, die die unternehmerische Entscheidung des / der Auftraggebenden vorbereiten. Sie ersetzen diese in keinem Falle.
  2. Die Dienstleisterin ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/ von Auftraggeber/ der Auftraggeberin selbst bereitzustellen.
  3. Grundlage aller Dienstleistungen sind die uns vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin (oder dessen/deren Beauftragten) zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden auf Plausibilität geprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt bei dem/ der Auftraggeber/in. Die Dienstleisterin verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung behandelten firmen- und personenbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  4. Alle Leistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form vereinbart. Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform.
  5. Dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin sowie den Veranstaltungsteilnehmenden ist es nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Skripte oder sonstigen Materialen ohne schriftliche Zustimmung der Dienstleisterin ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und /oder Dritten zugänglich zu machen.
  6. Sollte vertraglich nichts anders vereinbart worden sein, gilt für Projekte, Seminare, Trainings: wenn Veranstaltungen seitens des Auftraggebers/ der Auftraggeberin kurzfristig nicht durchführbar sein sollten, so entstehen dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin keine Kosten, wenn die Dienstleisterin spätestens 4 Wochen vor Beginn der entsprechenden Maßnahme eine schriftliche Stornierung erhalten hat. Geht die schriftliche Stornierung bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu, wird eine Stornierungsgebühr von 50% des vereinbarten Veranstaltungspreises berechnet. Bei späteren Stornierungen ist die volle vertragliche Summe fällig. Es steht dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin frei, bei Stornierungen einen Ersatztermin für die Veranstaltung innerhalb der nächsten 6 bis 12 Monate zu vereinbaren. In diesem Falle ermäßigt sich das dann fällige Honorar um die bereits gezahlte Stornierungsgebühr. Für Beratungstermine im Kontext von Supervison und Coaching sind für die beteiligten Vertragsparteien folgende Vereinbarungen verbindlich: Verlegungswünsche bzw. Absagen von bereits konkret terminierten Sitzungen sind spätestens 3 Tage vor dem Termin vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin vorzunehmen. Sonst ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu zahlen. Ausnahmen von dieser Regelung behält sich die Dienstleisterin im Einzelfall vor.
  7. Die Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn Ansprüche der Auftraggebenden anerkannt und rechtskräftig festgestellt sind.
  8. Die Haftung der Dienstleisterin für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach Punkt 1 dieser AGB`s ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Die Dienstleisterin sichert zu, dass eine Versicherung gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in angemessenem Umfang vorhanden ist. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistungen beschränkt. Diese Regeln gelten auch, wenn die Dienstleisterin für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haftet.
  9. Im Falle einer mangelhaften Dienstleistung in die Dienstleisterin zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen den Auftraggebenden die gesetzlichen Rechte zu.
  10. Die Dienstleisterin ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Supervision e.V. in Köln. Sie weist den Auftraggeber/ die Auftraggeberin auf die Ombudsstelle der DGSv hin. Die Ombudsstelle ist ein Angebot der DGSv zum Beschwerdemanagement. Die Auftragnehmerin händigt auf Anfrage dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin weitere Informationen zur Ombudsstelle aus.
  11. Alle Verträge und ihre Durchführung unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist für die in § 38 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) Genannten (z. B. Kaufleute, juristische Personen) der Wohn-/Geschäftssitz der Dienstleisterin.

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